Eine Oase der Ruhe und Erholung

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Bild von Sonja Rieck auf Pixabay

Der eigene Garten wird für immer mehr Menschen unverzichtbar. Der Garten rund ums Eigenheim oder die Parzelle in der Kleingartenanlage wird erst recht zur Oase der Ruhe und Erholung, wenn ein Garten- oder Blockhaus für zusätzliche Lebensqualität sorgt. Doch beim Bau eines Blockhauses gibt es einiges zu beachten.

Lieber etwas größer denken

Die Experten der Gartenhausfabrik empfehlen ein Gartenhaus aus Holz. Es wirkt edel und kann auch gut als Wohn- oder Ferienhaus genutzt werden. Deshalb sollte man sich von vornherein für ein größeres Modell entscheiden. Im Mittelpunkt steht die Frage nach der späteren Nutzung. Moderne Blockhäuser sind schon etwas größer als die klassischen Gartenhäuser. Wer gerne Gartenpartys feiert und im Anschluss Freunde als Übernachtungsgäste beherbergen möchte, sollte sich für ein Blockhaus entscheiden, das auch eine zweite Etage tragen kann. Dabei kommt es natürlich auf die Größe des Grundstücks an und auf die jeweils geltenden Baubestimmungen.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Vorschriften

Ein Gartenhaus ist und bleibt ein Bau und unterliegt damit dem Planungsrecht, den Bauordnungen der Länder und den örtlichen Bebauungsplänen. Ob ein Gartenhaus genehmigungspflichtig ist, hängt von der Größe, dem Standort und der geplanten Nutzung ab. Die Faktoren Größe und Höhe des Gartenhauses sind in jedem Bundesland anders. So darf der umbaute Raum in manchen Ländern nur zehn Kubikmeter betragen, in anderen bis zu 75 Kubikmeter. Ob das Blockhaus innerhalb oder außerhalb einer bebauten Siedlung stehen soll, ist ebenfalls entscheidend. So erlauben grundsätzlich nur Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland eine Bebauung im Außenbereich. Entscheidend für eine Genehmigung ist auch der Faktor Nutzung. Ein Geräteschuppen ist in der Regel genehmigungsfrei. Gibt es aber einen Aufenthaltsraum mit Küche, Betten und Heizung muss das Gartenhaus meist von den Behörden genehmigt werden. Der örtliche Bebauungsplan bestimmt mit, ob und wo ein Haus im Garten aufgestellt werden und wie es aussehen darf. Es ist ratsam, sich vorher beim Bauamt zu erkundigen und vielleicht sogar eine Bauvoranfrage zu stellen, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Neben dem Abriss droht sonst vielleicht sogar ein saftiges Bußgeld. Anders ist die Gesetzeslage für Kleingartenanlagen. Hier bedarf es keiner Genehmigung durch die Baubehörden, denn es gelten allein die Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes. Die Laube in der Anlage darf aber eine bestimmte Größe auch nicht überschreiten und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein.

Bild von Manfred Antranias Zimmer auf Pixabay

Der älteste Baustoff der Geschichte

Sind die rechtlichen Fragen geklärt, steht dem Bau des Traumblockhauses nichts mehr im Weg. Es bleibt die Frage nach dem Material. Massivholz sieht nicht nur gut aus, es ist auch nachhaltiger als Kunststoff oder Metall. Holz ist der älteste Baustoff der Menschheitsgeschichte. Es ist ein nachwachsender Rohstoff, der sehr stabil ist und damit vielfältig eingesetzt werden kann. Holz hat gute Wärmedämmeigenschaften und ist als Naturmaterial auch für sensible Menschen gut geeignet. Außerdem weist Holz eine positive Ökobilanz auf. Wer sich für ein Blockhaus aus Holz entscheidet, tut damit auch der Umwelt etwas Gutes. Er kann also mit gutem Gewissen den Sommer und die Ferien im Garten genießen und mit Verwandten und Freunden zünftige Grillpartys feiern, vorausgesetzt die Party wird genauso sorgfältig geplant und vorbereitet wie der Bau des Gartenhauses.

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